Hallo,

vielen Dank für Ihre Buchung der Freistunde auf unserem Hundeplatz!
Wir freuen uns, dass Sie und Ihr Vierbeiner die Möglichkeit nutzen, den Platz frei und ungestört zu nutzen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick:

📍 Adresse des Hundeplatzes:
Am Farrnbach 33
90556 Cadolzburg

Zugangscode für das Schloss: 622

📝 Wichtige Hinweise:
Anbei finden Sie die Nutzungsbedingungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Mit der Nutzung des Platzes erklären Sie sich automatisch mit diesen einverstanden.

Sollten Sie Fragen haben oder etwas nicht klar sein, melde Sie sich gerne bei uns.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Hund eine tolle Zeit auf dem Platz!

Herzliche Grüße
Desiree Höck

Nutzungsbedingungen für den Hundeplatz „Hundeerziehung mit Herz“ während der Freistunde

Diese Nutzungsbedingungen gelten für das umzäunte Gelände „Hundeplatz Hundeerziehung mit Herz“ und sind Bestandteil des Nutzungsvertrags. Mit dem Betreten des Geländes erkennen Sie diese Bedingungen an und bestätigen insbesondere, dass Ihr Hund gesund, geimpft und haftpflichtversichert ist. Eine Aufsicht findet nicht statt.

I. Nutzung des Geländes

  1. Geländebeschaffenheit und Nutzung
    Die Betreiberin stellt eine ca. 1.000 m² große, eingezäunte Wiese zur Verfügung. Hunde dürfen sich hier frei bewegen, miteinander spielen oder trainiert werden. Unebenheiten wie Löcher, Wurzeln oder Erhebungen können vorhanden und unter Laub oder Schnee verdeckt sein. Die Fläche wird nicht regelmäßig von Schnee oder Laub befreit; bei Nässe besteht Rutschgefahr.
  2. Nutzungsumfang
    Die Wiese darf grundsätzlich mit bis zu vier Hunden gleichzeitig genutzt werden. Eine Nutzung mit mehr als vier Hunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich (E-Mail an: info@hundeerziehungmitherz.de). Ausgenommen sind Mehrhundehalter*innen mit ihren eigenen Hunden.
  3. Zugang und Zeiten
    Das Gelände darf ausschließlich innerhalb der gebuchten Zeiträume betreten werden. Ein genereller Anspruch auf Zugang oder Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
  4. Zufahrt und Parken
    Fahrzeuge sind auf öffentlichen Stellplätzen abzustellen. Das Befahren des Zufahrtswegs ist nicht gestattet.
  5. Eigenverantwortung
    Die Betreiberin bietet keine Betreuung oder Aufsicht. Jeder Nutzer ist für das Verhalten und die Sicherheit seines Hundes während der gesamten Nutzungsdauer selbst verantwortlich.
  6. Wetterbedingte Schließung
    Bei Unwetterwarnungen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann das Gelände kurzfristig geschlossen werden. Es wird ein Ersatztermin angeboten; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

II. Zugangsvoraussetzungen

  1. Gesundheit und Impfschutz
    Hunde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie nach veterinärmedizinischen Standards geimpft sein (z. B. gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut). Der Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  2. Haftpflichtversicherung
    Eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung ist verpflichtend. Der Nachweis ist auf Anfrage vorzulegen.
  3. Läufige Hündinnen
    Dürfen das Gelände nutzen. Für daraus resultierende Konsequenzen haften die Halter*innen selbst.
  4. Anmeldung bei der Gemeinde
    Jeder Hund muss ordnungsgemäß bei der zuständigen Gemeinde angemeldet sein. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
  5. Verbotenes Zubehör
    Der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel (z. B. Stachelhalsbänder, Elektroreizgeräte, Würgehalsbänder ohne Zugstopp) ist untersagt. Schleppleinen dürfen nicht am Halsband befestigt werden.
  6. Tierschutz und Umgang
    Gewalt, Misshandlung oder unangemessener Umgang mit Tieren führen zum sofortigen Ausschluss vom Gelände und wird zur Anzeige gebracht.
  7. Kinder und Jugendliche
    Minderjährige unter 18 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person betreten. Das Gelände ist kein Spielplatz. Kinder dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hundebesitzer Kontakt zu fremden Hunden aufnehmen.
  8. Verhalten bei Unwetterwarnung
    Bei amtlichen Unwetterwarnungen ist die Nutzung des Geländes untersagt.

III. Verhalten auf dem Gelände

  1. Rücksichtnahme und Ordnung
    Alle Nutzer sind zu einem respektvollen Miteinander verpflichtet. Das Gelände ist sauber und ordentlich zu verlassen; Hundekot ist zu entsorgen.
  2. Zugang und Pünktlichkeit
    Das Gelände ist rechtzeitig zu verlassen, damit Folge-Nutzer pünktlich starten können. Der Eingangsbereich ist freizuhalten.
  3. Infrastruktur
    • Geräte in der Hütte dürfen nicht genutzt werden.
    • Der Pavillon kann genutzt werden, ist aber sauber zu hinterlassen.
    • Dauerhaftes Bellen ist zu vermeiden.
    • Alkoholkonsum, Rauchen und offenes Feuer sind verboten.
  4. Leinenpflicht außerhalb des Geländes
    Auf dem Zugangsweg besteht Leinenpflicht. Hundekontakte sind an der Leine zu unterlassen.
  5. Verhalten der Hunde
    Hunde dürfen nicht am Zaun festgebunden werden. Buddeln ist zu unterbinden; entstandene Löcher sind sofort zu schließen – besonders im Zaunbereich.
  6. Sicherheitsmängel
    Schäden (z. B. Löcher im Zaun) sind umgehend zu melden. Besteht eine akute Gefahr, ist diese eigenverantwortlich abzusichern und andere Nutzer zu informieren.

IV. Haftung

  1. Haftungsumfang
    Die Betreiberin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Personenschäden greift die gesetzliche Haftung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für anfängliche Mängel oder mittelbare Schäden.
  2. Sicherungspflicht
    Das Gelände ist eingezäunt, bietet jedoch keinen vollständigen Schutz gegen Ausbruch oder Weglaufen.
  3. Verlust und Schaden
    Für verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Schäden durch den Hund an Personen, Tieren oder Sachen sind vom Halter zu ersetzen. Bei Schadensfällen sind die Kontaktdaten der Beteiligten auszutauschen.
  4. Nichtnutzung durch den Nutzer
    Erfolgt keine Nutzung aus Gründen, die beim Nutzer liegen (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt nicht bei gesetzlich anerkannten Rücktrittsgründen.
  5. Schadensersatz bei Zuwiderhandlung
    Bei Verstoß gegen Pflichten, die zu Einschränkungen oder Gefährdungen führen, kann die Betreiberin Schadensersatz verlangen und den Nutzungsvertrag kündigen.

V. Ausschluss von der Nutzung

  1. Nutzer, die die Nutzungsbedingungen verletzen oder den ordnungsgemäßen Ablauf stören, können befristet oder dauerhaft vom Gelände ausgeschlossen werden.
  2. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Kündigung des Nutzungsvertrags durch die Betreiberin möglich.
  3. Die Betreiberin behält in diesen Fällen den Anspruch auf die Nutzungsgebühr. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

VI. Sicherheitshinweis

Die Betreiberin weist darauf hin, dass auf öffentlichen Wegen und auch auf eingezäunten Geländen gelegentlich Giftköder ausgelegt sein können. Nutzer sind verpflichtet, darauf zu achten, dass Hunde nichts Unkontrolliertes aufnehmen.

Die Nutzung von Steinen, Baumstämmen und Hindernissen erfolgt auf eigene Gefahr. Diese Elemente sind ausschließlich für Hunde konzipiert – nicht für Kinder.

VII. Betreiberin

Desiree Höck
📧 info@hundeerziehungmitherz.de
🌐 www.hundeerziehungmitherz.de